Geschichte

Innert zehn Jahren vom Spatenstich zum Schweizerischen Verband

Der „Spatenstich“ zum heutigen Schweizerischen Verband der Versicherungs-Generalagenten ist eigentlich 1930 erfolgt, als fast gleichzeitig drei lokale Verbände von Versicherungs-Generalagenten entstanden: zwei in Genf, die allerdings lediglich die Regelung diverser Fragen in zwei Branchen bezweckten, und einer in Bern, der durch seine Gründer schon von Anfang an als Kern zu einem späteren Zusammenschluss auf schweizerischer Ebene konzipiert war. An der Berner Gründungsversammlung vom 15. Dezember 1930 nahmen nicht weniger als 20 Mitglieder teil.

Knapp drei Jahre später schon wurde am 8. April 1933 in Bern der „Schweizerische Zentralverband der Generalagenten aller Versicherungsbranchen“ aus dem Taufbecken gehoben. Die zwei Genfer Verbände, die Kantonalverbände von Bern, Basel und Zürich sowie eine Reihe von Einzelmitgliedern aus vielen weiteren Kantonen bildeten den Grundstock der Gründungszeremonie mit nicht weniger als 115 vertretenen Stimmen.

1934 traten die Unterverbände – wie die Bezeichnung der Regionalverbände damals lautete – Solothurn und St. Gallen bei, während sich die beiden Genfer Verbände zur „Chambre Genevoise“ zusammenschlossen. Schon in dieser frühen Phase stand die Schaffung eines Berufssekretariates zur Diskussion. 1935 stiessen Aargau und Luzern dazu, im Folgejahr fanden die Gründungen und Beitritte von Freiburg, Lausanne und Neuenburg statt, ehe sich 1937 auch das Bündnerland dazu gesellte. Der Kreis schloss sich 1943 mit der Aufnahme der Sektion Tessin, nachdem 1941 auch im Wallis ein Zusammenschluss der Mitglieder stattgefunden hatte.

Echte Repräsentanz mit einem Organisationsgrad von mehr als 80 %

Zu einem nicht genau überlieferten Zeitpunkt trennten sich die in Biel und im Berner Jura wohnhaften Generalagenten „im gegenseitigen herzlichen Einvernehmen“ von Bern. Fortan zählte der „Schweizerische Zentralverband der Versicherungs-Generalagenten“, wie er knapp 25 Jahre nach der Gründung umbenannt wurde, nur noch 15 Regionalverbände, aber keine Einzelmitglieder mehr. Es sollte Jahrzehnte dauern, bis mit dem Regionalverband Jura der 16. und letzte Verband beitrat. In der Zwischenzeit ist die Zahl der Regionalverbände durch Fusionen (Bern vorerst mit Biel, dann auch noch mit Solothurn, Aargau mit beiden Basel, Graubünden mit Ost) und Austritte vorübergehend auf 10 gesunken. Heute allerdings ist der „Schweizerische Verband der Versicherungs-General­agen­ten“, wie die genaue Bezeichnung nun seit mehreren Jahrzehnten lautet, wiederum komplett und somit legitimierter Vertreter des Berufsstandes der ganzen Schweiz; es gehören ihm wieder alle 12 noch bestehende Regionalverbände an. Davon liegen fünf in der Deutschschweiz und sechs in der Romandie. Zusammen mit dem Tessin hält der frankophone Teil der Schweiz das Übergewicht. Der Organisationsgrad beträgt bei Niederschrift dieser Chronik wiederum über 80 %. Von schweizweit etwas mehr als 600 Generalagenten gehören dem Verband fast 500 an – mithin ist die Stimme des SVVG für den Berufsstand mehr als nur repräsentativ.

Vom Vorortssystem zum Zentralvorstand mit permanentem Sekretariat

Bis 1988 war der Schweizerische Verband nach einem Vorortssystem mit Delegiertenversammlung organisiert: alle drei Jahre wechselte die Führungsrolle zu einem anderen Regionalverband, welcher für diese Zeit den Zentralvorstand stellte und die Verbandsgeschäfte leitete. Anlässlich der Delegiertenversammlung von 1988 in Lugano erfolgten die Abkehr vom Vorortssystem und das Bekenntnis zum Zentralvorstandsprinzip mit permanentem Sekretariat in Bern. 1996 und 97 hat der Verband eine Kommunikationskampagne lanciert und damit sehr viel Goodwill geschaffen, neben den weit überwiegend positiven Effekten hatte ein Flyer bedauerlicherweise auch eine fatale Überreaktion der Schweizerischen Post mit einem Rechtsstreit zur Folge, für den dem Verband die Mittel fehlten.

Diese Organisationsform wurde anlässlich der Delegiertenversammlung von 2000 in Stans nochmals modifiziert, nachdem der Verband in der Zeit von 1997 – 99 mit professioneller Unterstützung ein neues Struktur- und Führungskonzept sowie ein modernisiertes Berufsbild und eine aktualisierte Verbandspolitik verabschiedet hatte. Seither bilden die Präsidenten der Regionalverbände den Vorstand, die jährlichen Delegiertenversammlungen wurden durch einen alle drei Jahre stattfindenden Kongress abgelöst und das Präsidium wechselt jährlich in einem langfristig festgelegten Turnus, wobei sich der Präsident im Jahr vor dem Amtsantritt als president elect in die Amtsgeschäfte einarbeitet und nach dem Präsidialjahr dem neuen Amtsinhaber noch während zwölf Monaten als past president mit Rat und Tat zur Verfügung steht. Der Vorstand wird für die Tagesgeschäfte durch einen aus seiner Mitte gewählten Ausschuss unterstützt, welchem der Präsident, der president elect sowie der past president von Amtes wegen angehören.

Gleichzeitig mit der Einführung und Wahl des ersten Zentralvorstandes 1988 in Lugano wurde mit dem Berner Fürsprecher und Notar Urs Marolf auch der erste Zentralsekretär bzw. Geschäftsführer ernannt. Wie ein Fels in der Brandung hat er während 25 Jahren allen Veränderungen der Branche Stand gehalten. Er verkörperte und gewährleistete mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem breiten Wissen die Kontinuität des Verbandes. Anlässlich des 4. Kongresses von 2014 in Genf wurde er nach einem Vierteljahrhundert verabschiedet und durfte die Anerkennung für sein langjähriges Wirken entgegennehmen. Die Nachfolgeregelung ist mit einem Systemwechsel verbunden: die Geschäftsstelle ist neu bei der Beratergruppe für Verbands-Management B’VM AG in Bern domiziliert. Die Geschäftsführung wird durch David Wahli, Betriebsökonom FH wahrgenommen.

Wegbereiter des VBV…

In seiner langen Geschichte hat der Verband viel bewegt und sich um viele Fragen gekümmert. Stichworte sind Liberalisierung, Deregulierung, Vertragsanpassungen vieler Gesellschaften, Um- und Restrukturierung, Redimensionierung, Alternative Vertriebswege, vermehrtes Aufkommen freier Vermittler und vieles mehr. Er hat sich stets auch für die Entwicklung und Stärkung der gesellschaftsinternen Generalagenten-Vereinigungen (Inhouse-Organisationen) ausgesprochen. Anlässlich der 2. Unternehmenssteuerreform stand er unmittelbar vor der Ergreifung des Referendums, in jüngerer Vergangenheit hat er sich im Vernehmlassungsverfahren der anstehenden grossen Gesetzesänderungen wie Versicherungsaufsichtsgesetz, Aufsichtsverordnung und Versicherungsvertragsgesetz engagiert und sich gleichzeitig auch wieder vermehrt um Bildungsfragen gekümmert, ein Anliegen, welches im Generalagentenverband Tradition hat: Der heutige Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV ist durch mehrere Initiativen der Generalagenten bzw. ihres Verbandes entstanden: 1937 wurde auf dessen Anstoss die „Schweizerische Kommission für Versicherungsfachprüfungen“, an der sich alle im Schweizerischen Versicherungsgewerbe irgendwie interessierten Kreise und Verbände aktiv beteiligten, aus der Taufe gehoben. An den ersten 21 staatlichen Diplomprüfungen konnten gegen 1000 Absolventen mit der Auszeichnung eines „diplomierter Versicherungsbeamten“ versehen werden – etwa die Hälfte davon aus dem Kreis der Angestellten der Generalagenturen und ein Drittel aus dem Aussendienst! Der entscheidende Schritt in Berufsbildungsfragen gelang dann ebenfalls auf Initiative der Generalagenten mit der Gründung der „Schweizerischen Kommission für die Berufsbildung im privaten Versicherungsgewerbe“, worin die Verbände der Gesellschaften, der Generalagenten, des Aussen- sowie des Innendienstes, die ASDA und der Schweizerische kaufmännische Verein SKV vertreten waren. In diesem während Jahrzehnten weit überwiegend auf Milizbasis geführten Berufsbildungssystem nahmen die Generalagenten eine Vorreiterrolle ein.

… Mitbegründer der (Familien)Ausgleichskasse „Versicherung“

Am 1. Januar 1948 ist das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft getreten. Der Weitsicht der Pioniere des SVVG ist es zu verdanken, dass die Zeichen der Zeit erkannt und der Generalagentenverband gemeinsam mit dem Schweizerischen Versicherungsverband SVV die Verbandsausgleichskasse 81 „Versicherung“ gegründet hat. An einer denkwürdigen, wegen der Dringlichkeit mit Brief vom 24. September eiligst auf den 27. September 1947 einberufenen ausserordentlichen Delegiertenversammlung im Hotel Bristol in Bern wurde der folgende, öffentlich beurkundete Beschluss gefasst:

Der Schweizerische Verband der Versicherungs-Generalagenten errichtet gemeinsam mit dem Verband konzessionierter schweizerischer Versicherungsgesellschaften eine Verbandsausgleichskasse im Sinne von Art. 53 und ff. des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946. Dieser Beschluss wird von 270 (zweihundertsiebzig) abgegebenen Stimmen einstimmig gefasst. Das in Art. 53 lit. b vorgeschriebene Quorum ist somit erreicht.

Nunmehr ist auf den 1. Januar 2009 auch das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 in Kraft getreten. Und auch hier hat der SVVG mit dem SVV gemeinsame Sache gemacht. Am 28. März 2008 wurden im Hotel Savoy Baur en Ville in Zürich durch die Delegierten der beiden Gründerverbände in einer feierlichen Zeremonie die Unterschriften unter die Gründungsstatuten der Familienausgleichskasse «Versicherung» gesetzt.

und Gründungsmitglied des BIPAR

Und auch international bleibt der Verband stets auf dem aktuellen Stand und ist in der Lage, vieles zu erkennen, was im Euroland vorgedacht, vorgelebt und wenige Jahre später in der Schweiz nachvollzogen und nachgelebt wird. Als Gründungsmitglied des BIPAR (Bureau international des producteurs d’assurances et de réassurances, heute Fédération européenne des intermédiaires d’assurances) in den späten Dreissigerjahren stellt der SVVG immer noch ein Vorstandsmitglied und hatte bereits mehrfach die Ehre, den Präsidenten oder Generalsekretär des weltweit mit Abstand grössten Berufsverbandes der Versicherungsvermittler zu stellen.

Für die Zukunft fit und gerüstet

Heute fühlt sich der Verband fit und gerüstet, sich mit Erfolg den weiteren, noch zu erwartenden Veränderungen der seit den Neunzigerjahren sehr volatilen und teilweise unberechenbaren Schweizer Versicherungslandschaft zu stellen und einen konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Privatassekuranz und insbesondere des Versicherungsvertriebs zu leisten.